Manahmen whrend des Ladens/Lschens/Befrderns:

Vorbemerkungen:
1. Die mit den Buchstaben "CO", "ST" und "RA" beginnenden alphanumerischen Codes beziehen sich auf zustzlich einzuhaltende Sondervorschriften whrend der Befrderung in loser Schttung. Diese sind in Unterabschnitt 7.1.6.11 aufgefhrt und legen die besonderen Anforderungen fest.

2. Die mit den Buchstaben "LO" beginnenden alphanumerischen Codes beziehen sich auf zustzlich einzuhaltende Sondervorschriften vor dem Laden. Diese sind in Unterabschnitt 7.1.6.13 aufgefhrt und legen die besonderen Anforderungen fest.

3. Die mit den Buchstaben "HA" beginnenden alphanumerischen Codes beziehen sich auf zustzlich einzuhaltende Sondervorschriften beim Handhaben und Stauen der Ladung. Diese sind in Unterabschnitt 7.1.6.14 aufgefhrt und legen die besonderen Anforderungen fest.

4. Die mit den Buchstaben "IN" beginnenden alphanumerischen Codes beziehen sich auf zustzlich einzuhaltende Sondervorschriften zur berwachung des Laderaums whrend der Befrderung. Diese sind in Unterabschnitt 7.1.6.16 aufgefhrt und legen die besonderen Anforderungen fest.



Auszge aus dem ADN Unterabschnitte 7.1.4.13, 7.1.4.14, 7.1.4.15 und 7.1.4.16:

7.1.4.13 Manahmen vor dem Laden

Die Laderume und -flchen mssen vor dem Laden gereinigt werden. Laderume mssen gelftet werden.

7.1.4.14 Handhaben und Stauen der Ladung

7.1.4.14.1 Die einzelnen Teile einer Ladung mssen so gestaut werden, dass sie ihre Lage zueinander und zum Schiff nicht verndern knnen und nicht von anderer Ladung beschdigt werden knnen.

7.1.4.14.1.1 Versandstcke, die gefhrliche Gter enthalten, und unverpackte gefhrliche Gegenstnde mssen durch geeignete Mittel gesichert werden, die in der Lage sind, die Gter so zurckzuhalten (z. B. Befestigungsgurte, Schiebewnde, verstellbare Halterungen), dass eine Bewegung whrend der Befrderung, durch die die Ausrichtung der Versandstcke verndert wird oder die zu einer Beschdigung der Versandstcke fhrt, verhindert wird. Wenn gefhrliche Gter zusammen mit anderen Gtern (z. B. schwere Maschinen oder Kisten) befrdert werden, mssen alle Gter so gesichert oder verpackt werden, dass das Austreten gefhrlicher Gter verhindert wird. Die Bewegung der Versandstcke kann auch durch das Auffllen von Hohlrumen mit Hilfe von Stauhlzern oder durch Blockieren und Verspannen verhindert werden. Wenn Verspannungen wie Bnder oder Gurte verwendet werden, drfen diese nicht berspannt werden, so dass es zu einer Beschdigung oder Verformung des Versandstcks kommt. Flexible Schttgut-Container mssen so gestaut werden, dass keine Leerrume zwischen den flexiblen Schttgut-Containern im Laderaum bestehen. Fllen die flexiblen Schttgut-Container den Laderaum nicht vollstndig aus, mssen angemessene Manahmen getroffen werden, um ein Verrutschen der Ladung zu verhindern.

7.1.4.14.1.2 Versandstcke drfen nicht gestapelt werden, es sei denn, sie sind fr diesen Zweck ausgelegt. Wenn verschiedene Arten von Versandstcken, die fr eine Stapelung ausgelegt sind, zusammen zu verladen sind, ist auf die gegenseitige Stapelvertrglichkeit Rcksicht zu nehmen. Soweit erforderlich mssen gestapelte Versandstcke durch die Verwendung tragender Hilfsmittel gegen eine Beschdigung der unteren Versandstcke geschtzt werden. Flexible Schttgut-Container drfen in Laderumen bereinander gestapelt werden, vorausgesetzt, die Stapelhhe berschreitet nicht drei flexible Schttgut-Container. Wenn die flexiblen Schttgut-Container mit Lftungseinrichtungen ausgerstet sind, darf die Funktion dieser Einrichtungen nicht durch die Stauung behindert werden.

7.1.4.14.1.3 Whrend des Ladens und Lschens mssen Versandstcke mit gefhrlichen Gtern gegen Beschdigung geschtzt werden.

Bem. Besondere Beachtung ist der Handhabung der Versandstcke bei der Vorbereitung zur Befrderung, der Art des Schiffes, mit dem die Versandstcke befrdert werden sollen, und der Lade- und Lschmethode zu schenken, so dass eine unbeabsichtigte Beschdigung durch Ziehen der Versandstcke ber den Boden oder durch falsche Behandlung der Versandstcke vermieden wird.

7.1.4.14.1.4 Wenn Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, mssen die Versandstcke und Umverpackungen in bereinstimmung mit diesen Kennzeichnungen ausgerichtet werden.

Bem. Flssige gefhrliche Gter mssen, sofern dies durchfhrbar ist, unter trockenen gefhrlichen Gtern verladen werden.

7.1.4.14.2 Gefhrliche Gter mssen mindestens 1 m von Wohnungen, Maschinenrumen, vom Steuerhaus und von Wrmequellen entfernt gestaut werden.

Wenn Wohnungen oder das Steuerhaus ber einem Laderaum angeordnet sind, drfen gefhrliche Gter unter diesen Wohnungen oder dem Steuerhaus nicht gestaut werden.

7.1.4.14.3 Versandstcke mssen vor Wrme, Sonnenbestrahlung und Witterungseinflssen geschtzt werden. Dies gilt nicht fr Fahrzeuge, Wagen, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, MEGC und Container. Versandstcke auf Deck, die nicht in Fahrzeugen, Wagen oder Containern gestaut sind, mssen mit schwer entflammbaren Planen abgedeckt sein. Die Lftung darf nicht behindert sein. 

7.1.4.14.4 Gefhrliche Gter mssen innerhalb der Laderume untergebracht sein, jedoch drfen Stoffe in:
- geschlossenen Containern;
- MEGC;
- gedeckten Fahrzeugen oder gedeckten Wagen;
- Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks;
- Tankfahrzeugen oder Kesselwagen
auch auerhalb der Laderume im geschtzten Bereich an Deck befrdert werden.

7.1.4.14.5 Versandstcke mit gefhrlichen Gtern der Klassen 3, 4.1, 4.2, 5.1 oder 8 drfen an Deck im geschtzten Bereich gestaut werden, wenn sie in Fssern, vollwandigen Containern oder vollwandigen Fahrzeugen oder Wagen untergebracht sind. Stoffe der Klasse 2 drfen an Deck im geschtzten Bereich gestaut werden, wenn sie in Flaschen enthalten sind.

7.1.4.14.6 Fr Seeschiffe gelten die Stauvorschriften der Unterabschnitte 7.1.4.14.1 bis 7.1.4.14.5 und 7.1.4.14.7 als eingehalten, wenn die Vorschriften des IMDG-Codes und im Falle der Befrderung von gefhrlichen Gter in loser Schttung die Stauvorschriften des Kapitels 9.3 des IMSBC-Codes erfllt sind.

Anmerkung:
Der Absatz 7.1.4.14.7 gilt fr Radioaktive Stoffe.

7.1.4.15 Manahmen nach dem Lschen

7.1.4.15.1 Nach dem Lschen mssen die Laderume kontrolliert und ntigenfalls gereinigt werden. Diese Vorschrift gilt nicht bei der Befrderung in loser Schttung, wenn die neue Ladung aus dem gleichen Gut besteht wie die vorhergehende.

7.1.4.15.2 Fr Stoffe der Klasse 7 siehe auch Absatz 7.1.4.14.7.5.

7.1.4.15.3 Jede CTU oder jeder Laderaum, der fr die Befrderung von ansteckungsgefhrlichen Stoffen verwendet wurde, muss vor einer Wiederverwendung einer Inspektion unterzogen werden, um festzustellen, ob whrend der Befrderung ansteckungsgefhrliche Stoffe frei geworden sind. Ist dies der Fall, muss die CTU oder der Laderaum vor einer Wiederverwendung dekontaminiert werden.

Die Dekontaminierung kann durch jedes Mittel geschehen, das den frei gewordenen ansteckungsgefhrlichen Stoff wirksam neutralisiert.

7.1.4.16 Manahmen whrend des Ladens, Befrderns, Lschens und Handhabens der Ladung

Ohne Genehmigung durch die zustndige Behrde ist das Fllen und Entleeren von Gefen, Tankfahrzeugen, Kesselwagen, Gropackmitteln (IBC), Groverpackungen, MEGC, ortsbeweglichen Tanks oder Tankcontainern auf dem Schiff verboten.